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   OVG Sachsen, 09.11.2010 - 4 B 228/10   

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https://dejure.org/2010,29284
OVG Sachsen, 09.11.2010 - 4 B 228/10 (https://dejure.org/2010,29284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 4 B 228/10 (https://dejure.org/2010,29284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 4 B 228/10 (https://dejure.org/2010,29284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 3, 80 Abs. 5
    Anschlusszwang, Grundstücksanschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu einem Anschluss des Grundstückes und dessen gesamten Schmutzwassers an einen öffentlichen Kanal einer öffentlichen Abwasseranlage sowie Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zu einem Anschluss des Grundstückes und dessen gesamten Schmutzwassers an einen öffentlichen Kanal einer öffentlichen Abwasseranlage sowie Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 10.03.2010 - 1 B 49/10

    Baueinstellung, Denkmal, Sanierung, Genehmigungspflicht, Sofortvollzug

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2010 - 4 B 228/10
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsakts und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächOVG, Beschl. v. 10.3.2010 - 1 B 49/10; ständige Rspr.).
  • OVG Sachsen, 12.05.2016 - 2 B 18/16

    Beamter auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Entlassung; Eingliederungsschein

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (vgl. Senatsbeschl. v. 5. August 2011, SächsVBl. 2012, 218 Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -, juris, sowie Beschl. v. 23. Februar 1993, LKV 1994, 224; VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 630; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 42, 43).
  • OVG Sachsen, 08.01.2018 - 4 B 102/17

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Feuerungsanlage; Änderungsgenehmigung; Schallschutz;

    Diese Ausführungen genügen dem inhaltlichen Erfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 B 259/10

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst, Anforderungen an

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -, juris, sowie Beschl. v. 23. Februar 1993, LKV 1994, 224; NdsOVG, Beschl. v. 28. September 2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 630; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 42, 43).
  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13

    Darlegungslast, Anbindepunkt, Anschluss- und Benutzungszwang, Bestimmtheit,

    Bereits das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -) ausgeführt, dass die bestrittene Lage des Abwasserkanals keine tatsächliche Unmöglichkeit der Anbindung des Grundstückes begründen kann, da sich der Änderungsantragsteller zu einer der Lagezeichnung (Anlage 1 zum Widerspruch) entsprechenden Herstellung des Anbindepunktes verpflichtet hat, falls die Behauptungen des Änderungsantragsgegners - wider Erwarten - zutreffen sollten.
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